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Notare BüttnerNotare in Schwetzingen
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Erben und Schenken

Testament, Erbvertrag, Testamentsvollstreckung, Schenkung und vorweggenommene Erbfolge: persönliche Beratung durch Ihre Notare Büttner in Schwetzingen.

Aktiv die Zukunft gestalten

Jahr für Jahr werden in Deutschland dreistellige Milliardenbeträge vererbt. Häufig ein Thema mit viel Zündstoff unter den Betroffenen. Wer rechtzeitig seinen letzten Willen in einem Testament formuliert, plant die Zukunft mit Ruhe und Bedacht.

Der Handlungsspielraum dabei ist vielfältig. Man kann beispielsweise Nichtverwandte als Erben einsetzen, gesetzliche Erbteile ändern, Vermächtnisse oder Testamentsvollstreckung anordnen. Dabei sollen oftmals nicht nur die Richtigen erben, sondern auch die Spielräume der Erbschaftsteuer optimal ausgenutzt werden. Bedenken sollte man auf jeden Fall, dass das gesetzliche Erbrecht unter Umständen auch unangenehme Folgen für überlebende Ehegatten oder Lebensgefährten haben kann. Ein Testament regelt die gewünschte Absicherung klar und unmissverständlich.

Wir informieren Sie ausführlich über Möglichkeiten und Risiken letztwilliger Verfügungen. Nach Eintritt des Erbfalls unterstützen wir gerne bei der Testamentsvollstreckung, beispielsweise, um bei einer Erbengemeinschaft mit unterschiedlichen Interessen eine mögliche Auseinandersetzung im Vorfeld zu vermeiden.

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist sinnvoll bei größeren Vermögen oder wenn zu erwarten ist, dass die Erben aufgrund von Minderjährigkeit, Unerfahrenheit oder aus medizinischen Gründen mit der Verwaltung des Nachlasses überfordert sind.

Themenverwandt zum Vererben sind Schenkungen und die vorweggenommene Erbfolge. Auch hier sind das persönliche Gespräch und die kompetente Beratung durch Ihren Notar die beste Voraussetzung für die beste Lösung.

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